Forderung nach jagdrechtlicher Befriedung von Parks und Grünanlagen
Nach Informationen der obersten Jagdbehörde NRW, die der Bürgerinitiative
Wasservögel vorliegen, können die Jagdpächter in den Herner Parks und
Grünanlagen während der Jagdzeiten (je nach Tierart im Landesjagdgesetz)
ohne Ankündigung schießen.
In dem betreffenden Paragraphen des Bundes -, bzw. des Landesjagdgesetzes sind
öffentliche Parks „befriedete Bezirke“ wie Haus- und Hofanlagen auch. Dort darf
nicht geschossen werden, damit keine Menschen gefährdet werden. – In Herne
waren (laut Auskunft der Stadt vom 29.1.2020) die Parks und die öffentlichen
Grünanlagen noch nie befriedet.
Das ist unverantwortlich den Bürgerinnen und Bürgern gegenüber!
Herne hat eine der höchsten Bevölkerungsdichten in NRW und die öffentlichen Grünanlagen sind ebenso stark genutzt. Es liegen der obersten Jagdbehörde keine Statistiken zur Risikobewertung in Herne vor.
Einer Stellungnahme der Stadt vom 29.1.2020 zur Frage der Risikoeinschätzung ist zu entnehmen, dass auch in Herne eine Gefahr für Bürgerinnen und Bürger offenbar amtlicherseits nicht eingeschätzt worden ist.
Wir fordern eine sofortige „Befriedung“ von Parks und öffentlichen Grünanlagen und appellieren in einem offenen Brief vom 27.1.2020 an den Oberbürgermeister und in einem weiteren vom 1.2.2020 an den Rat der Stadt, die Sache an sich zu ziehen und für eine jagdrechtliche Befriedung des Herner Naherholungsraums zu sorgen!